In unserer Kanzlei setzen wir Dragon NaturallySpeaking Legal seit 2007 ein und werden hinsichtlich Spracherkennung von dem Dienstleister ABITZ.COM GmbH betreut. Technologie und Service sind für uns überzeugend: Unterschiedlichste Schriftstücke – auch juristischer Art – können wir auf diese Weise wesentlich effizienter erstellen. Der Zeitgewinn kommt wiederum der eigentlichen inhaltlichen Arbeit zugute. Lorenz Mayr, Fachanwalt
28. 2. 2011